Würenlingen (Transkription Nr. 2260)

Schulort Würenlingen
Konfession des Orts: Katholisch
Signatur der Quelle: BAR B0 1000/1483, Nr. 1424, fol. 192-192v, 196
Standort: Bundesarchiv Bern
Kanton 1799: Baden
Distrikt 1799: Zurzach
Agentschaft 1799: Würenlingen
Kirchgemeinde 1799: Würenlingen
Ort/Herrschaft 1750: Gemeine Herrschaft Baden
Kanton 2015: Aargau
Gemeinde 2015: Würenlingen
In dieser Quelle wird folgende Schule erwähnt:
  • Würenlingen, Oberdorf (Niedere Schule, katholisch)
26.02.1799

Freyheit Gleichheit
Beantwortung.
Von Frantz Joseph hirth schullehrer der halben gemeinde Würenlingen in dem obern dorf auf die nach der zu Geschickhter Tabelle vor gelegten Fragen.

I. Lokal-Verhältnisse.
I.1Name des Ortes, wo die Schule ist.

Würenlingen.

I.1.aIst es ein Stadt, Flecken, Dorf, Weiler, Hof?

ist Ein dorf.

I.1.bIst es eine eigene Gemeinde? Oder zu welcher Gemeinde gehört er?

Eine Eigene gemeinde.

I.1.cZu welcher Kirchgemeinde (Agentschaft)?

Ein Kirchen-gemeinde ohne filial mit Einer agentschafft versehen.

I.1.dIn welchem Distrikt?

in dem districkht Zurzach und

I.1.eIn welchen Kanton gehörig?

in dem Kanton baden gelegen.

I.2Entfernung der zum Schulbezirk gehörigen Häuser. In Viertelstunden.

Der bezürckh der Schul befindet sich
a. in dem oberen dorf der gemeinde Würenlingen.
b. begreift in sich 59 Haüser.

I.3Namen der zum Schulbezirk gehörigen Dörfer, Weiler, Höfe.

dahin ist Kein anderes ort oder filial zugehörig.

I.3.aZu jedem wird die Entfernung vom Schulorte, und
I.3.bdie Zahl der Schulkinder, die daher kommen, gesetzt.
I.4Entfernung der benachbarten Schulen auf eine Stunde im Umkreise.
I.4.aIhre Namen.

benachbarte schulen in dem umkreis von Einer stunde. seind in folgenden Pfaarreyen.
a. zu Döttingen Einem filial der Pfaarr Klingnau
b. Degerfelden Ein Pfaarrort der Reforierten Religion und Ein filial katholischer Religion in die Pfaarr Endingen. jede Religion hat allda ihre besondere schul.
c. zu ober Endingen auf under Endingen Pfaarr-genössig.
d. zu Kirch dorf Eben fahls Ein Pfaarrort.

I.4.bDie Entfernung eines jeden.
II.10Sind die Kinder in Klassen geteilt?

die Kinder seind so weit nicht in klassen abgetheilt, sondern werden nach den obigen Vorstellung fortgeleitet.

II. Unterricht.
II.5Was wird in der Schule gelehrt?

Jn der schul wird gelehrnt.
a. das buchstabieren.
b. das lesen in dem gedruckhten, und in dem geschribnen
c. das schreiben. und
d. der Christliche unterricht.

II.6Werden die Schulen nur im Winter gehalten? Wie lange?

Die schulen werden nur in dem winter von dem Tag des H: Martini bis {auf} den Tag des H: Josephs gehalten das ist von dem 11 winter Monath bis dem 19 Merzen.

II.7Schulbücher, welche sind eingeführt?

||[Seite 2] schul-büecher seind nach dem a. b. c.
a. geschribene und gleich-förmige büechlein. deren das Erstere nur aus Vocalen und buchstaben. Jn Trenbare und untrenbare abgetheilte, buchstaben bestehet um dar durch die buchstaben Recht lehren zu können das andere aber ist zum gründlichen buchstabieren Eingerichtet.
b. in dem gedruckhten
1 der Kleine Canisius.
2 der bischöffliche Cathekismus die Erste {und} 2te Class.
3 andere gedruchte bücher.
4 Zeitungen.
c. in dem geschribenen
1 Kleine Zedel.
2 briff zerschiedene.
3 Rechnungen.

II.8Vorschriften, wie wird es mit diesen gehalten?

Vom schrifften. schreiben
a. die Kleine buchstaben in dem a. b. c. von dem i angfangen, als dan die buchstaben, die ihre züg herabwerts führen, und als so dan die buchstaben, die ihre züg über die linien hin auf haben, und Endlichen jene buchstaben, die ihre züge die linien hinauf und hinabführen
b. nach diesem wird das Am zum schreiben vor geleget.
c. als dan Kleine Vorschrifften mit gantzen wörteren: nach Welchem jmmer grösseren buchstaben auch mit grösseren buchstaben angewisen werden
D. Endlichen wird ihnen ohne Vorschrifft zu schreiben angeordnet

II.9Wie lange dauert täglich die Schule?

Die schul nimmt in der fruhe ihren anfang von 8 uhr bis 11 uhr und nachmitag von halbe 1 bis 4 uhr.

III. Personal-Verhältnisse.
III.11Schullehrer.
III.11.aWer hat bisher den Schulmeister bestellt? Auf welche Weise?

Die schullehrer.
a. die gemeinde pflegt Einem Pfaarrer Von denen anhaltenden subjectis drey durch die mehrheit der stimmen aus zu gemehrten vorzustellen, von welchen der Pfaarrer Einen von diesen aus zu wöllen, und zu Ernnennen hat.
siehe die Fortsetzung nach Numero 7.

III.11.bWie heißt er?

||[Seite 3] schullerer Frantz Joseph Hirth.

III.11.cWo ist er her?

Von würenlingen

III.11.dWie alt?

alt 42 jahr.

III.11.eHat er Familie? Wie viele Kinder?

Ver heürathet, hat 4 Kinder.

III.11.fWie lang ist er Schullehrer?

dieses ist das zweite Jahr meines schulamts,

III.11.gWo ist er vorher gewesen? Was hatte er vorher für einen Beruf?

ware allzeit zu würenlingen, und ist mein beruf die profession Eines leinen-webers.

III.11.hHat er jetzt noch neben dem Lehramte andere Verrichtungen? Welche?

und befindt sich nebst meinem lehramt bey Etwan müssiger zeit die übung dieser Profession.

III.12Schulkinder. Wie viele Kinder besuchen überhaupt die Schule?

Kinder gehen über haubt in die schul 48.

III.12.aIm Winter. (Knaben/Mädchen)

Knaben 26 Mädchen 22

III.12.bIm Sommer. (Knaben/Mädchen)

im sonder sommer seind wegen dem Vich-hüeten keine in die schul gekommen;

IV. Ökonomische Verhältnisse.
IV.13Schulfonds (Schulstiftung)

ist keine

IV.13.aIst dergleichen vorhanden?
IV.13.bWie stark ist er?
IV.13.cWoher fließen seine Einkünfte?
IV.13.dIst er etwa mit dem Kirchen- oder Armengut vereinigt?
IV.14Schulgeld. Ist eines eingeführt? Welches?

schul gelt ist
a. von der kirchen 3 fl.
b. von der gemeinde 3 fl. von diesen 6 fl. Kommt jedem von schullerer 3 fl. zu
c. von jedem in die schul gehenden kind 16 schilling.
d. Completirung bis auf 25 fl. — wird Entweders von denen der gemeinde zu kommenden zufälligkeiten, oder durch hilf anderer guthäter vollständig gemacht.

IV.15Schulhaus.
IV.15.aDessen Zustand, neu oder baufällig?

ist keines.

IV.15.bOder ist nur eine Schulstube da? In welchem Gebäude?

auch Keine stul schul-stuben.

IV.15.cOder erhält der Lehrer, in Ermangelung einer Schulstube Hauszins? Wie viel?

und wird dem schullehrer auch kein Haus-zins gegeben.

IV.15.dWer muß für die Schulwohnung sorgen, und selbige im baulichen Stande erhalten?

sondern Er mues die schul in seinem Eigenthumlichen haus halten

IV.16Einkommen des Schullehrers.
IV.16.AAn Geld, Getreide, Wein, Holz etc.

an gelt 25 fl. und an holtz ein wagen voll stauden.

IV.16.BAus welchen Quellen? aus

aus folgenden quellen.
1 von der Kirchen 3 fl.
2 von der gemeinde 3 fl. das ist der halb Theil 3 fl.
3 von jedem kind 16 schilling
4 die completierung bis auf 25 fl. von der gemeinde zu Kommenden zufälligkeiten oder anderen guthäteren.
5 Ein wagen voll stauden von der gemeinds waldung.

IV.16.B.aabgeschaffenen Lehngefällen (Zehnten, Grundzinsen etc.)?
IV.16.B.bSchulgeldern?
IV.16.B.cStiftungen?
IV.16.B.dGemeindekassen?
IV.16.B.eKirchengütern?
IV.16.B.fZusammengelegten Geldern der Hausväter?
IV.16.B.gLiegenden Gründen?
IV.16.B.hFonds? Welchen? (Kapitalien)
Bemerkungen
Schlussbemerkungen des Schreibers
Unterschrift

Gruß und Hochachtung
Würenlingen den 26ten Hornung 1799 Frantz Joseph Hirth

Zitierempfehlung: